Bild: Bernd Schwabe in Hannover · CC BY-SA 3.0
Am 20. Juni 2026 schob Deutschland einen 54-jährigen Oppositionellen namens A. B. und seinen 19-jährigen Sohn nach Tadschikistan ab. Die Abschiebung fand trotz Gefahr für A. B. statt. Er wurde sofort nach Ankunft in der Hauptstadt Duschanbe festgenommen. Der Sohn kam zu seinen Großeltern. Die Ehefrau und zwei Töchter von A. B. blieben in Deutschland.
A. B. lebte seit 2017 als Geflüchteter in Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er kritisierte die tadschikische Regierung öffentlich und engagierte sich in einer Exilbewegung für Reformen. Vor ihm schob Deutschland bereits drei weitere Oppositionelle nach Tadschikistan ab, die ebenfalls festgenommen wurden. Diese wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein weiterer Mann starb 2025 in einem tadschikischen Gefängnis unter ungeklärten Umständen. Seine Familie vermutet Folter, die Behörden sprechen von Selbstmord.
Die Bundesregierung weiß nichts Genaueres über den Verbleib oder mögliche Verfahren gegen A. B. Sie betont, dass keine Smartphones oder andere Geräte von abgeschobenen Personen an tadschikische Behörden übergeben werden. Die Bundesregierung beobachtet die Lage in Tadschikistan genau und passt ihre Entscheidungen an. Im Jahr 2026 schob Deutschland mindestens 27 Menschen nach Tadschikistan ab. Darunter waren zwei Frauen und ein Minderjähriger.
Die Bundesregierung führt Gespräche mit Tadschikistan, um Fragen zu Migration und Abschiebungen zu klären. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft jeden Fall einzeln und nutzt viele Quellen, um die Lage in den Herkunftsländern einzuschätzen. Die Menschenrechtssituation in Tadschikistan ist angespannt. Politische Freiheiten sind eingeschränkt. Die Haftbedingungen haben sich laut Bundesregierung etwas verbessert.
Diese Antwort stammt von der Bundesregierung als Reaktion auf eine Frage im Bundestag zu Abschiebungen nach Tadschikistan. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft laufend, ob Menschen hier Schutz brauchen. Abschiebungen bedeuten, dass Menschen zurück in ihr Heimatland müssen. Dort können sie oft in Gefahr sein, vor allem wenn sie politisch aktiv waren. Menschenrechtliche Berichte zeigen, dass Oppositionelle in Tadschikistan oft festgenommen oder bestraft werden. Die Bundesregierung steht mit tadschikischen Behörden in Kontakt, hat aber keinen Einfluss auf die Rechtsprechung dort.