Deutschland bekommt von der EU 5,3 Milliarden Euro aus dem Klima-Sozialfonds. Diese Mittel sollen Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität unterstützen. Der Zeitraum dafür ist von 2026 bis 2032.
Die Bundesregierung hat bisher keinen Klima-Sozialplan für den Verkehrsbereich bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Frist zur Vorlage war der 30. Juni 2025. Es gibt keine verbindliche Frist, doch der Plan ist noch offen. Im Haushaltsentwurf für 2027 fehlt ein Programm, das diese Mittel für die Mobilität nutzt. Auch für 2028 ist keine Förderung geplant.
Andere EU-Staaten haben ihre Klima-Sozialpläne schon vorgestellt und nutzen sie für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder für Maßnahmen zur aktiven Mobilität. Deutschland führt informelle Gespräche mit der EU-Kommission, arbeitet aber noch an der Belastungsanalyse und den Maßnahmen.
Die Bundesregierung führt viele Gespräche mit Umwelt- und Sozialverbänden. Die Vorschläge der Zivilgesellschaft sollen in den Plan einfließen. Der Gesamtentwurf wird später breit konsultiert. Es ist noch offen, ob bestehende Förderprogramme über die EU-Mittel abgerechnet werden.
Der Haushalt für 2027 berücksichtigt die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds noch nicht. Die Rückflüsse aus dem Fonds sollen perspektivisch im Klima- und Transformationsfonds eingeplant werden. Die genaue Höhe der Einnahmen ist noch nicht bekannt.
Der Klima-Sozialfonds (KSF) soll besonders Menschen mit geringem Einkommen helfen. Er finanziert den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel. Deutschland hat laut Koalitionsvertrag ein spezielles Programm versprochen. Das ist bisher nicht gestartet. Die Bundesregierung arbeitet am Umsetzungsplan und berät mit der EU. Andere Länder machen schon konkrete Maßnahmen.
Die Bundesregierung definiert die Zielgruppen anhand einer Belastungsanalyse. So soll klar sein, wer besonders von steigenden Preisen betroffen ist. Die Gespräche mit Verbänden helfen, die Maßnahmen sozial gerecht zu gestalten.
Der Klima-Sozialfonds wurde von der EU eingerichtet, um Menschen vor steigenden Kosten durch den Klimaschutz zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel höhere Energiepreise. Der Fonds soll helfen, den Wechsel von Autos mit Benzin oder Diesel zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln zu erleichtern. Die Mittel aus dem Fonds müssen neu sein und dürfen nicht bereits für bestehende Programme genutzt werden. Die Zuständigkeit für den Plan liegt bei der Bundesregierung, die diesen bei der EU-Kommission vorlegen muss. Andere EU-Staaten sind bei der Umsetzung weiter als Deutschland.
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