SymbolbildBild: Gerd Eichmann · CC BY 4.0
Die Bundesregierung nennt die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland für 2025 mit 21,4 Milliarden Euro. Diese Zahl zeigt, wie viel Steuer Finanzämter von Erbschaften und Schenkungen festgesetzt haben. Zusätzlich wurden Steuern im Rahmen von sogenannten Verschonungsbedarfsprüfungen mit 3,7 Milliarden Euro erlassen.
Ein Nießbrauch ist ein Recht, das jemandem erlaubt, ein Vermögen zu nutzen, ohne es zu besitzen. Die Summe der steuerlich abzugsfähigen Nießbrauchrechte hat sich von 2014 bis 2024 etwa verzehnfacht. Die Bundesregierung sieht darin aber keine klare Ursache für steigende Steuerwerte. Sie hat keine genauen Zahlen, wie viel Steuer wegen Nießbrauchrechten nicht festgesetzt wurde.
Das Erbschaftsteuerrecht wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft. Die Verhandlungen finden im Oktober 2026 statt. Ein Urteil wird Anfang 2027 erwartet. Danach könnte es eine neue Reform der Erbschaftsteuer geben. Die Bundesregierung beobachtet die Diskussion und will bei Bedarf mit den Ländern über Änderungen sprechen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer betrifft Geld oder Vermögen, das Menschen nach dem Tod oder als Geschenk erhalten. Nießbrauchrechte erlauben es, Vermögen zu nutzen, ohne es zu besitzen. Sie können die Steuerlast beeinflussen, weil sie den Wert des übertragenen Vermögens mindern. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verfassungskonformität der Erbschaftsteuer. Reformen können die Regeln für Steuerzahler verändern.
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