SymbolbildBild: Kucharek · CC BY-SA 3.0
Der Generalbundesanwalt in Deutschland nutzte im Jahr 2024 Staatstrojaner insgesamt acht Mal. Diese Methode heißt Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ. Außerdem gab es zwei Einsätze von Online-Durchsuchungen. Die Maßnahmen wurden bei laufenden Ermittlungsverfahren angeordnet.
Die meisten Verfahren befanden sich noch in der Ermittlungsphase. In einigen Fällen wurde später Anklage erhoben oder ein Gericht entschied. Die eingesetzten Maßnahmen zielten darauf ab, Informationen direkt von den Geräten der Verdächtigen zu sammeln. Dabei wurde jeweils eine Person und ein Gerät überwacht. Einige geplante Einsätze konnten nicht durchgeführt werden. Technische oder ermittlungstaktische Gründe verhinderten die Umsetzung.
Die Bundesregierung gab keine Details zu Kosten und genutzter Technik preis. Diese Informationen betreffen die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden und sind geheim. Die Zahlen wurden nach einem anfänglichen Fehler korrigiert. Insgesamt zeigen die Daten, dass der Staatstrojaner ein wichtiges Werkzeug bei der Strafverfolgung bleibt.
Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung erlaubt es Ermittlern, die Kommunikation von Verdächtigen direkt am Gerät abzuhören. Die Online-Durchsuchung geht noch einen Schritt weiter und ermöglicht den Zugriff auf gespeicherte Daten. Solche Methoden sind nur mit richterlicher Erlaubnis erlaubt und dienen der Strafverfolgung bei schweren Straftaten.
Der Generalbundesanwalt ist eine Bundesbehörde, die für besonders schwere Fälle zuständig ist. Die Nutzung von Staatstrojanern ist umstritten, da sie stark in die Privatsphäre eingreifen kann. Deshalb gibt es gesetzliche Regeln und eine Kontrolle durch Gerichte und das Parlament.