SymbolbildBild: Guido Radig · CC BY 3.0
Im ZDF-Magazin Royale behauptete Jan Böhmermann, Arne Schönbohm, damaliger Chef des Bundesamts für Sicherheit, habe bewusst Kontakte zu russischen Geheimdiensten. Doch das Oberlandesgericht München urteilte jetzt: Diese Vorwürfe waren falsch und verletzten Schönbohms Persönlichkeitsrecht. Trotz dieses Urteils hatte die Bundesregierung Schönbohm bereits freigestellt und 2023 abberufen – ohne die Vorwürfe vollständig zu prüfen. Eine Entschuldigung der Regierung gibt es bis heute nicht. Und eine finanzielle Entschädigung schließt sie aus. Die Antwort zeigt: Medienbehauptungen können Karrieren zerstören – auch wenn sie sich später als falsch erweisen.
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