SymbolbildBild: Henning Schlottmann (User:H-stt) · CC BY-SA 4.0
Bundesregierung verschiebt verbindliche Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit Behinderungen. Die Regelung soll nun ab 2028 durch eine Erprobungsklausel getestet werden. Kommunen können dann Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen im Gesetz für Kinder- und Jugendhilfe übernehmen.
Diese Änderung entstand nach Rückmeldungen von Ländern und Kommunen. Die bisher geplante verbindliche Zusammenführung der Hilfeleistungen wurde gestrichen. Die Erprobung soll bis März 2030 wissenschaftlich ausgewertet werden. Dabei stehen Vereinfachungen der Abläufe, bessere Unterstützung für Betroffene und finanzielle Folgen für Kommunen im Fokus.
Die Bundesregierung förderte in den letzten zehn Jahren zahlreiche Forschungsprojekte. Diese lieferten wichtige Erkenntnisse für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Beispiele sind Studien zu Unterstützungsbedarfen von Familien, zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur inklusiven Bildung. Auch Modellprojekte in verschiedenen Städten testen neue Vorgehensweisen.
Die Ergebnisse der Erprobung und begleitender Fachprozesse sollen helfen, die Kinder- und Jugendhilfe zukünftig inklusiver zu gestalten. Finanzierungsfragen bleiben aber weiter offen. Weitere Regelungen zur Finanzierung und zum Verfahren plant die Regierung in einer zweiten Reformstufe.
Das Gesetz zur Gesamtzuständigkeit will die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit Behinderung zuständig machen. Bisher teilen sich Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe diese Aufgaben. Die Reform soll die Hilfe für betroffene Familien vereinfachen und verbessern. Die Erprobungsklausel erlaubt Kommunen, neue Wege rechtlich sicher zu testen, bevor es eine verbindliche Regelung gibt. Die Bundesregierung will so Erfahrungen sammeln und die Reform auf eine breite Basis stellen.
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