Bild: JordiCuber · CC BY-SA 4.0
Kinder und Jugendliche unter 30 Jahren haben seit Juli 2026 einen Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro. Liegt das Vermögen eines Kindes über diesem Betrag, gehört es nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft im Sozialgesetzbuch II (SGB II). Das kann dazu führen, dass diese Kinder keine Sozialleistungen mehr erhalten.
Das Gesetz erlaubt es, nicht genutzte Vermögensfreibeträge innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft auf andere Mitglieder zu übertragen. Die Bundesagentur für Arbeit schließt aber die Übertragung vom Elternteil auf das Kind aus, wenn das Kind wegen eigenen Vermögens keine Hilfen mehr bekommt. So entsteht ein Widerspruch: Das Kind verliert die Hilfen wegen Vermögen. Gleichzeitig kann das Elternteil seinen Freibetrag nicht auf das Kind übertragen, um den Anspruch zu sichern.
Bei Kindern, die im Wechselmodell bei beiden Eltern leben, gibt es weitere Probleme. Die Kinder leben in zwei Haushalten und brauchen dort mehr Geld. Das Sozialrecht erkennt das Wechselmodell nicht gut an. Kinder können aus einem Haushalt herausfallen, obwohl sie dort leben und versorgt werden. Die Bundesregierung will das prüfen, um bessere Regeln zu finden.
Die Bundesregierung sagt, dass sie keine Informationen über Kindervermögen in Bedarfsgemeinschaften hat und keine Daten erheben will. Sie hält die aktuelle Regelung für richtig und will keine Änderung bei der Reihenfolge von Vermögensprüfung und Freibetragsübertragung. Vermögen, das Kinder nicht nutzen können, wird nicht berücksichtigt. Die Regierung arbeitet an neuen Regeln für Kinder von getrennt lebenden Eltern, um die Situation zu verbessern.
Die Neuregelung senkt den Freibetrag auf 5.000 Euro für junge Menschen unter 30 Jahren. Das SGB II regelt, wer Sozialleistungen bekommt und unter welchen Bedingungen. Eine Bedarfsgemeinschaft sind Menschen, die zusammen leben und wirtschaften. Vermögen ist Geld oder Werte, die man hat. Freibeträge sind Vermögensmengen, die man besitzen darf, ohne Leistungen zu verlieren. Wechselmodell bedeutet, dass Kinder abwechselnd bei beiden Eltern wohnen. Die soziale Absicherung soll sicherstellen, dass Kinder genug zum Leben haben, auch wenn die Eltern getrennt leben.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.