SymbolbildBild: GeorgHH · Public domain
Zwölf bundesunmittelbare Krankenkassen haben Geldanlagen von rund 1,1 Milliarden Euro verloren. Die Anlagen sind in Immobilienfonds und Inhaberschuldverschreibungen angelegt. Die Bundesregierung berichtet darüber am 26. Oktober 2026.
Die Verluste entstanden durch sogenannte leistungsgestörte Geldanlagen. Das bedeutet, die Anlagen bringen keine erwarteten Erträge mehr oder sind kaum noch zu verkaufen. Rund 400 Millionen Euro sind bereits als Wertminderung verbucht. Die Krankenkassen haben noch Restwerte von etwa 700 Millionen Euro in den Büchern.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) überwacht die Krankenkassen. Es fordert die betroffenen Kassen auf, den Schaden zu begrenzen und berichtet regelmäßig über den Stand. Einige Krankenkassen haben bereits Klagen gegen Beteiligte eingereicht.
Die Namen der betroffenen Krankenkassen veröffentlicht die Bundesregierung nicht. Sie erklärt, dass Geschäftsgeheimnisse und laufende Rechtsverfahren den Schutz der Kassen erfordern. Die Aufsichtsbehörde prüft die Geldanlagen jährlich und verlangt ein gutes Risiko-Management.
Mehrere Krankenkassen investierten hohe Summen in Immobilienfonds, darunter die Kaufmännische Krankenkasse mit 47,4 Millionen Euro. Insgesamt liegen die Fehlinvestitionen bei knapp 220 Millionen Euro nach Medienrecherchen. Die Bundesregierung nennt höhere Gesamtsummen von 1,1 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung betont, dass Krankenkassen Geld so anlegen müssen, dass Verluste möglichst ausgeschlossen sind. Die Anlagen müssen sicher, liquide und ertragreich sein. Die Aufsicht überprüft die Einhaltung dieser Regeln und will die Kontrollen verstärken.
Die Bundesregierung hat die Aufgabe, die gesetzlichen Krankenkassen zu überwachen. Sie prüft, ob die Kassen ihr Geld sicher anlegen. Geldanlagen können riskant sein, wenn sie in Immobilien oder bestimmte Wertpapiere fließen. Sobald solche Anlagen Probleme machen, spricht man von leistungsgestört. Dann kann es zu Verlusten kommen. Die Kassen müssen solche Risiken beachten und vermeiden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung kontrolliert die Einhaltung der Regeln regelmäßig. Es kann Prüfungen anordnen und bei Verstößen eingreifen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.