SymbolbildBild: Frank Schwichtenberg · CC BY-SA 3.0
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das zwei wichtige Dinge regelt: Erstens geht es um Sicherheitsbeauftragte in Betrieben. Große Firmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen solche Beauftragten bestellen. Kleine Firmen mit 20 bis 50 Mitarbeitern müssen das nur, wenn besondere Gefahren für die Gesundheit oder Sicherheit bestehen. So sollen Firmen mehr Verantwortung bekommen und Bürokratie wird reduziert. Zweitens geht es um Notfallverfahren bei wichtigen Gasgeräten und Schutzausrüstung. Im Krisenfall sollen diese schneller auf den Markt kommen dürfen, damit wichtige Waren gut verfügbar bleiben. Das Gesetz setzt damit eine EU-Verordnung um. Es wurde mit 430 Ja- und 132 Nein-Stimmen angenommen.
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