SymbolbildBild: Colin Smith · CC BY-SA 2.0
Deutschland erlaubt seit dem 11. September 2026 Drittstaatsangehörigen, als Kapitäne auf Schiffen unter deutscher Flagge zu arbeiten. Die neue Verordnung soll die Besetzung von Schiffspositionen sichern und Engpässe bei deutschen Seeleuten ausgleichen. Das betrifft vor allem Kapitäne und Schiffsoffiziere.
Die zuständige Berufsgenossenschaft prüft, ob geeignete EU- oder EWR-Kapitäne verfügbar sind. Zum Stichtag 11. September 2026 meldete die Zentrale Heuerstelle Hamburg keine verfügbaren EU- oder EWR-Seeleute für diese Stellen. Deshalb können Reedereien nun Drittstaatskapitäne einsetzen, wenn sie eine Genehmigung erhalten.
Die Genehmigung hängt davon ab, dass Reedereien Ausbildungsplätze für Junioroffiziere schaffen. Bisher wurde seit Beginn der Neuregelung nur eine Genehmigung erteilt. Die Bundesregierung erwartet etwa 40 Anträge pro Jahr, die rund 80 neue Ausbildungsplätze schaffen könnten.
Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen für Drittstaatskapitäne erfolgt nach internationalen Regeln. Für einen deutschen Anerkennungsvermerk müssen Kapitäne einen Lehrgang im deutschen Seeschifffahrtsrecht ablegen. Die Verständigung an Bord soll durch den Reeder sichergestellt werden. Die Arbeits- und Sozialgesetze gelten für alle Besatzungsmitglieder gleichermaßen.
Vor der Verordnung gab es Gespräche mit Gewerkschaften, Reederverbänden und Berufsschulen. Diese Gruppen stimmten den Änderungen zu. Die Bundesregierung nennt keinen weiteren Änderungsbedarf. Die Anerkennung der Qualifikationen erfolgt nach internationalen Übereinkommen und EU-Richtlinien.
Die Schiffsbesetzungsverordnung regelt, wer auf deutschen Schiffen arbeiten darf. Sie soll sicherstellen, dass Schiffe ausreichend qualifiziertes Personal haben. Die neue Regelung erlaubt nun auch Kapitäne aus Nicht-EU-Staaten, wenn keine passenden EU-Kapitäne verfügbar sind. Das Verfahren kontrolliert, dass die Qualifikation der Drittstaatsangehörigen den internationalen Standards entspricht. Die Verordnung soll helfen, die deutsche Handelsflotte zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.