SymbolbildBild: Wikimedia Commons · CC BY 4.0
Ab 1. Januar 2027 ändern sich mehrere Zahlen in den Regeln für die Sozialversicherung in Deutschland. Die neuen Werte stehen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Im Gesetzestext stehen neue Werte an mehreren Stellen. Die Zahl 345 wird durch 355 ersetzt. Die Zahl 71 wird durch 73 ersetzt. Die Zahlen 137 werden durch 141 ersetzt. Die Zahl 285 wird durch 289 ersetzt. Die Zahl 5,01 wird durch 5,08 ersetzt. Die Zahl 4,10 wird durch 4,15 ersetzt. Die Bedeutung dieser Zahlen steht im Gesetzestext. Sie gehören zu bestimmten Regeln für die Sozialversicherung.
Die neuen Zahlen gelten ab dem 1. Januar 2027. Bis Ende 2026 gelten noch die alten Werte.
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für viele Menschen in Deutschland. Sie schützt zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder im Alter. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung legt fest, wie bestimmte Werte für die Versicherung berechnet werden.