SymbolbildBild: Jörg Zägel · CC BY-SA 3.0
Die Bundesregierung bewertet die US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 als Eingriff in deutsche Angelegenheiten. Die US-Regelung nennt deutsche Infrastrukturprojekte ausdrücklich als Ziel. Deutschland steht in ständigem Kontakt mit den USA. Details zu Gesprächen gibt die Regierung nicht bekannt.
Russland hat 2022 seine Gaslieferungen nach Deutschland aus politischen Gründen komplett eingestellt. Deutschland hat deshalb kein Interesse mehr an einer Inbetriebnahme von Nord Stream 2. Das Zertifizierungsverfahren für die Pipeline ruht weiterhin. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Die EU hält die extraterritoriale Anwendung von Sanktionen für völkerrechtswidrig. Deutschland teilt diese Auffassung grundsätzlich und lehnt Sanktionen ab, die ohne ausreichende Anknüpfung an das internationale Recht andere Länder betreffen. Ein Bundestagsgutachten sieht einen Verstoß gegen das Völkerrecht als eher unwahrscheinlich an. Die Bundesregierung verweist auf unterschiedliche Rechtsauslegungen und äußert sich nicht im Detail.
Die Bundesregierung erkennt keinen Souveränitätsverlust durch die US-Sanktionen an. Sie weist darauf hin, dass internationale Unternehmen verschiedene Regeln beachten müssen. Zu rechtlichen Gutachten und EU-Positionen gibt die Regierung keine weiteren Stellungnahmen ab.
Die US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 basieren auf einem amerikanischen Gesetz, das den Bau der Pipeline auf deutschem Boden als politisches Ziel der USA erkennt. Die EU sieht solche extraterritorialen Sanktionen als völkerrechtswidrig. Nord Stream 2 war ein Gasprojekt von Russland nach Deutschland. Russland stoppte 2022 die Lieferungen. Die Bundesregierung hat das Projekt deshalb nicht weiterverfolgt. Extraterritoriale Sanktionen bedeuten, dass ein Land auch außerhalb seiner Grenzen andere Staaten mit Strafen belegt. Die Bundesregierung lehnt das ohne klare völkerrechtliche Grundlage ab.