SymbolbildBild: August Geyler · CC BY-SA 4.0
Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2026 auf eine Anfrage zu dauerhafter Wohnnutzung in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten in Deutschland geantwortet. Sie teilt mit, dass ihr keine belastbaren Erkenntnisse über viele Fälle von dauerhaftem Wohnen in solchen Gebieten vorliegen. Zuständig sind die Behörden der Länder.
Die Regierung erklärt, die rechtlichen Vorgaben schützen Ferien- und Wochenendhausgebiete gut. Diese Gebiete sind eigentlich für Erholung und Freizeit gedacht. Dauerhaftes Wohnen ist dort nur eingeschränkt erlaubt. Die Kontrolle und das Einschreiten gegen unzulässiges Wohnen sind Aufgabe der Länder. Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die bestehenden Regeln zu ändern.
Die Regierung hat keine Daten, ob dauerhafte Nutzung touristische Angebote schwächt. Es gibt keine Hinweise, dass in Feriengebieten dauerhaft viele Häuser als Hauptwohnsitze genutzt werden. Einzelne Fälle können aus Rücksicht auf ältere Bewohner geduldet werden. Die Behörden entscheiden im Einzelfall.
Die Bundesregierung sieht ihre Rolle darin, den rechtlichen Rahmen bereitzustellen. Sie plant keine eigene Untersuchung zur Entwicklung der Ferienhausgebiete. Die Länder und Gemeinden sind zuständig für die Bauaufsicht und die Sicherung der touristischen Zwecke.
Ferienhaus- und Wochenendhausgebiete sind nach deutschem Baurecht meist als Erholungsgebiete ausgewiesen. Das bedeutet, sie sollen vor allem Urlaubern und Besuchern dienen. Dauerhaftes Wohnen ist dort normalerweise nicht erlaubt oder nur in bestimmten Ausnahmefällen. Die Kontrolle liegt bei den Landesbehörden. Diese Regeln helfen, touristische Angebote zu erhalten und die Nutzung von Flächen zu steuern. Die Bundesregierung stellt die Rahmenbedingungen bereit, mischt sich aber nicht direkt in die Überwachung ein.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.