Bild: Benreis · CC BY 3.0
Ab sofort können deutsche Behörden schneller an elektronische Beweise aus anderen EU-Staaten kommen. Das betrifft zum Beispiel Daten von Handys, Computern oder Online-Diensten. Bisher war das oft kompliziert und dauerte lange. Jetzt gilt: Wer in Deutschland einen Strafprozess führt, kann leichter und schneller bei Behörden in anderen EU-Ländern die Herausgabe von digitalen Beweisen anfragen. Das betrifft vor allem Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Für normale Bürger ändert sich wenig direkt, aber die neue Regel hilft dabei, Verbrechen besser aufzuklären, auch wenn die Daten im Ausland liegen. So werden grenzüberschreitende Ermittlungen einfacher und schneller.
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