SymbolbildBild: Gunnar Klack · CC BY-SA 4.0
Die Bundesregierung teilt mit, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) seit Februar 2025 eine Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) durchführt. Die Prüfung untersucht Verträge und Verfahren rund um IT-Dienstleistungen und Statusfeststellungen. Die Aufsicht dauert seit mehr als eineinhalb Jahren an.
Das BAS forderte im Februar 2025 eine Stellungnahme von der DRV Bund an. Die DRV Bund lieferte eine erste Antwort im März 2025 und eine ergänzende im November 2025. Dabei stellte die DRV Bund fest, dass Statusfeststellungen nicht immer korrekt waren und beantragte eine Sonderbetriebsprüfung bei der DRV Berlin-Brandenburg. Diese Sonderprüfung läuft seit Dezember 2025. Ein Abschluss der Gesamtprüfung ist noch nicht absehbar.
Die DRV Bund überarbeitet zudem ihre internen Abläufe bei IT-Aufträgen. Das BAS wartet auf den Abschlussbericht der Sonderbetriebsprüfung, um die Aufsicht endgültig bewerten zu können. Die Bundesregierung erklärt, dass die Prüfung komplex ist und noch wichtige Arbeitsschritte offen sind.
Die DRV Berlin-Brandenburg prüft die DRV Bund als Arbeitgeber. Diese Regelung gilt seit langem. Die Prüfung erfolgt nach klaren Regeln und soll unbefangen sein. Die Rentenversicherungsträger sind eigenständige Behörden und prüfen sich gegenseitig. Die Bundesregierung sieht das Verfahren als üblich an und hält es für angemessen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung überwacht die Deutsche Rentenversicherung Bund. Es prüft, ob die Rentenversicherung ihre Aufgaben richtig erfüllt. Betriebsprüfungen kontrollieren, ob Arbeitgeber ihre Sozialabgaben korrekt melden und zahlen. Die DRV Bund ist der größte Träger der Rentenversicherung. Eine Sonderbetriebsprüfung kann beantragt werden, wenn Zweifel an der korrekten Arbeit bestehen. Die Prüfung kann lange dauern, da sie viele Details untersucht.
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