SymbolbildBild: Army Medicine · CC BY 2.0
Die Bundesregierung antwortet auf Fragen zum Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter in Deutschland. Sie teilt mit, dass es keine Erkenntnisse gibt, dass die Ausweitung eines solchen Rechts bisher die Strafverfolgung behindert hat. Sozialarbeiter müssen in den meisten Bereichen vor Gericht aussagen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur für wenige Berufsgruppen. Für Sozialarbeiter gibt es dieses Recht nur in der Suchtberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung. Dort schützt es das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Klient.
Die Bundesregierung erklärt, dass dieses Recht für andere Sozialarbeitsfelder nicht vorgesehen ist. Sie betont, dass die Arbeit in diesen Feldern viel Beratung und Hilfe umfasst. Dabei ist das Vertrauen wichtig. Gleichzeitig muss aber die Strafverfolgung möglich bleiben. Deshalb gibt es keine Ausweitung des Rechts.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die vollständige Aufklärung von Straftaten wichtig ist. Deshalb darf das Zeugnisverweigerungsrecht nicht zu breit angewandt werden. Die Bundesregierung hält die derzeitige Regelung für angemessen.
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage geantwortet. Darin geht es um das Recht von Sozialarbeitern, vor Gericht die Aussage zu verweigern. Dieses Recht gibt es in Deutschland nur für bestimmte Berufe. Es soll den Schutz von Vertrauensverhältnissen sichern. Das Bundesverfassungsgericht schützt die Strafverfolgung und die Wahrheitssuche als wichtige Aufgaben des Staates. Deshalb gibt es enge Grenzen für das Zeugnisverweigerungsrecht. Sozialarbeiter in vielen Bereichen müssen deshalb vor Gericht aussagen können. Dieses Recht hilft dem Staat, Straftaten aufzuklären und die Gesellschaft zu schützen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.