SymbolbildBild: Eici45 · CC BY-SA 4.0
Der Gemeinderat von Deizisau trifft sich am 17. November 2026. Er berät über eine Änderung des Bebauungsplans für die Sirnauer Straße. Der Plan betrifft das Gewerbegebiet auf dem Flurstück 2042/1.
Die Änderung soll erlauben, dass dort neue Einrichtungen entstehen können. Zum Beispiel ein medizinisches Zentrum mit Trainingsangeboten und Therapien. Bisher waren solche Nutzungen in dem Gebiet nicht erlaubt. Die Änderung will den gewerblichen Charakter erhalten und zugleich mehr Möglichkeiten schaffen.
Das Verfahren ist ein vereinfachtes. Es gibt keine Umweltprüfung und keine ausführliche Anhörung der Öffentlichkeit. Die Pläne liegen während einer Auslegungsfrist öffentlich aus. Bürger können in dieser Zeit ihre Meinung sagen. Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung zu genehmigen und die Pläne öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Deizisau. Das Gebiet grenzt an weitere Gewerbeflächen und an die Landesstraße Esslinger Straße. Die bestehenden Bauvorschriften bleiben im Wesentlichen unverändert. Nur die Art der Nutzung soll angepasst werden. Die Kosten für das Verfahren trägt der Grundstückseigentümer.
Der Bebauungsplan für das Gebiet wurde bereits 1981 beschlossen. Seitdem gab es mehrere Änderungen. Die aktuelle Änderung soll die Nutzungsmöglichkeiten des Gewerbegebiets konkretisieren. Dabei sollen sportliche und gesundheitliche Einrichtungen wie ein medizinisches Zentrum möglich werden. Das ist nach speziellen Bauvorschriften erlaubt, wenn es die Planung nicht grundlegend verändert.
Das vereinfachte Verfahren bedeutet, dass keine Umweltprüfung nötig ist. Die Gemeinde verzichtet auch auf andere Prüfungen und Anhörungen, die sonst üblich sind. Die Öffentlichkeit kann aber die Planunterlagen einsehen und ihre Meinung äußern. Danach entscheidet der Gemeinderat über die endgültige Festsetzung des Plans.