SymbolbildBild: unbekannt; Bundesanstalt für Wasserbau · CC BY 4.0
Im Landkreis Esslingen ist der Wasserstand in Flüssen, Bächen, Seen und Teichen sehr niedrig. Das liegt am trockenen Frühling mit wenig Regen. Deshalb hat der Landkreis eine wichtige Regel eingeführt: Seit Samstag, 27. Juni 2026, ist es verboten, Wasser aus diesen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Arten der Wasserentnahme, also auch mit Pumpen, Eimern oder Gießkannen. Die Regel soll die Tiere und Pflanzen im Wasser schützen, die unter dem niedrigen Wasserstand und der Wärme leiden. Diese Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September 2026. Wer mehr wissen will, findet die Verordnung auf der Webseite des Landkreises Esslingen unter „Öffentliche Bekanntmachungen“. Bei Fragen kann man das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz anrufen oder eine E-Mail schreiben.
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