SymbolbildBild: Konrad Jacobs · CC BY-SA 2.0 de
Hecken, Sträucher und Äste ragen in Eberstadt in den öffentlichen Verkehrsraum. Die Sicht und die Verkehrssicherheit können dadurch beeinträchtigt sein. Das passiert auch in der laublosen Jahreszeit. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Grundstücksbesitzer, ihre Pflanzen zurückzuschneiden.
Stärkere Rückschnitte sind vom 1. Oktober bis zum Ende Februar erlaubt. In dieser Zeit können Anpflanzungen großzügig entfernt oder gekürzt werden. Vom 1. März bis zum 30. September sind nur schonende Pflegeschnitte erlaubt. Diese dürfen nur aus Gründen der Verkehrssicherheit gemacht werden. Das Wachstum der Pflanzen im Frühjahr ist dabei zu beachten.
Die Gemeindeverwaltung erinnert daran, dass die Rückschnitte wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr sind. Sie bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Wintermonate zu nutzen, um ihre Hecken und Sträucher zu schneiden.
Die Gemeinde kontrolliert regelmäßig, ob Pflanzen den Verkehrsraum behindern. Das gilt besonders für Straßen und Gehwege. Verkehrsbehinderungen können Unfälle verursachen. Rückschnitte helfen, dass Fahrer und Fußgänger besser sehen. Pflanzen wachsen besonders im Frühjahr stark. Deshalb gibt es Regeln für den richtigen Zeitpunkt der Schnitte. Schonende Schnitte schützen die Natur und die Tiere, die in den Pflanzen leben können.
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