SymbolbildBild: Michiel1972 · CC BY-SA 3.0
Tierhalter in Elchesheim-Illingen müssen ihre Tiere bis zum 1. Januar 2027 an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg melden. Die Meldebögen verschickt die Kasse Mitte Dezember 2026. Die Pflicht zur Meldung gilt für Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner.
Bienenhalter melden ihre Bienenvölker bis zum 1. Mai. Die Meldebögen für Bienen kommen gesondert. Viehhändler und Genossenschaften müssen bis zum 1. Februar 2027 melden. Rinder, Bisons, Wisente und Wasserbüffel melden sich nicht selbst. Ihre Daten kommen aus der HIT-Datenbank. Wildtiere wie Damwild oder Wildschweine, Esel, Ziegen, Gänse und Enten sind nicht meldepflichtig.
Wer bis zu 25 Hühner oder Truthühner hält und keine anderen Tiere hat, muss diese nicht melden. Die Meldung gilt für alle Tiere am Standort, egal ob Hobby oder Landwirtschaft. Die Tierhaltung muss außerdem beim Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und Ziegen müssen zusätzlich bis zum 15. Januar 2027 in der HIT-Datenbank gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse kann dabei helfen. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite www.tsk-bw.de oder telefonisch unter 0711 / 9673-666. Wer bis zum Meldestichtag keinen Meldebogen bekommt, soll die Kasse anrufen.
Die Tierseuchenkasse ist eine Einrichtung, die Geld für Tierkrankheiten sammelt und verwendet. Die Meldepflicht hilft, einen Überblick über Tiere zu bekommen. So kann man Krankheiten besser verhindern und bekämpfen. Die HIT-Datenbank speichert wichtige Daten über Tiere in Deutschland. Meldungen an die Kasse und das Veterinäramt sind getrennte Dinge. Die Kasse sorgt für finanzielle Absicherung bei Tierseuchen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.