SymbolbildBild: No machine-readable author provided. CrazyD assumed (based on copyright claims). · CC BY-SA 3.0
Die Stadt Emmendingen erlaubt ab sofort, SEPA-Lastschriftmandate online zu erteilen. Privatpersonen können so regelmäßige Zahlungen an die Stadtkasse bequem vom Smartphone, Tablet oder Computer aus einrichten. Die Änderung gilt ab dem 20. Oktober 2026.
Das SEPA-Lastschriftmandat gilt für Grundsteuer, Hundesteuer, Kindergartengebühren und bei Änderung der Bankverbindung. Bürgerinnen und Bürger rufen die städtische Homepage auf. Dort wählen sie Start und dann SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sie geben persönliche Angaben, E-Mail-Adresse und Buchungszeichen ein. Danach erhalten sie eine Bestätigung per E-Mail.
Die Stadt verschickt weiterhin Bescheide mit Papierformular. Künftig gibt es einen QR-Code auf den Schreiben. Dieser führt direkt zur Online-Seite.
Die Online-Erteilung macht den Zahlungsverkehr einfacher, schneller und sicherer. Die Stadtkasse empfiehlt das SEPA-Lastschriftmandat besonders bei regelmäßigen Zahlungen. So können Zahlungstermine nicht vergessen werden. Das vermeidet Mahngebühren. Kleine Beträge wurden früher oft zu spät überwiesen. Dann waren Mahngebühren manchmal höher als die eigentliche Zahlung.
Mit dem Mandat können solche Kosten vermieden werden. Auch Erstattungen funktionieren schneller und unkomplizierter.
Gewerbesteuerpflichtige müssen das Mandat weiterhin auf Papier mit Unterschrift einreichen. Das Formular steht auf der Homepage zum Download bereit. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig. Es ist kein neues Mandat nötig.
Die Stadt kann nur Beträge einziehen, für die ein Mandat vorliegt. Fehlerhafte Lastschriften können über die Bank zurückgegeben werden.
SEPA steht für ein einheitliches Verfahren zum Einzug von Zahlungen in Europa. Ein Lastschriftmandat erlaubt es der Stadt, Geld direkt vom Konto abzubuchen. Das ist praktisch bei wiederkehrenden Zahlungen. Die Online-Erteilung spart Zeit und Papier. Die Stadtverwaltung kann so Zahlungen besser verwalten. Die Sicherheit bleibt dabei erhalten, da nur vereinbarte Beträge eingezogen werden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.