SymbolbildBild: Nikond810 und Thomas Hoffmann · CC BY-SA 3.0
Tierhalter in Epfendorf müssen ihre Tiere bis zum 1. Januar 2027 melden. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg verschickt Mitte Dezember 2026 Meldebögen. Wer bis zum Stichtag keinen Meldebogen erhält, soll die Tierseuchenkasse anrufen.
Die Meldepflicht betrifft Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner. Bienenhalter melden ihre Bienenvölker jährlich zum 1. Mai. Die Meldebögen für Bienen kommen zu einem anderen Zeitpunkt. Viehhändler und Genossenschaften müssen bis zum 1. Februar 2027 melden. Sie bekommen Mitte Januar 2027 ihre Meldebögen.
Rinder, Bisons, Wisente und Wasserbüffel müssen nicht gemeldet werden. Ihre Daten bezieht die Tierseuchenkasse aus der HIT-Datenbank. Andere Tiere wie Damwild, Wildschweine, Esel, Ziegen, Gänse und Enten sind nicht meldepflichtig.
Wenn bis zu 25 Hühner oder Truthühner ohne andere Tiere gehalten werden, gilt keine Melde- und Beitragspflicht. Die Meldung gilt für alle Tiere an einem Standort, egal ob Landwirtschaft oder Hobbyhaltung.
Unabhängig von der Tierseuchenkasse müssen Tierhalter ihre Tiere beim Veterinäramt melden. Schweine, Schafe und Ziegen müssen bis zum 15. Januar 2027 auch an die HIT-Datenbank gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse kann bei der Meldung helfen.
Mehr Informationen, Meldebögen und Kontaktmöglichkeiten stehen auf der Webseite der Tierseuchenkasse www.tsk-bw.de. Telefonisch ist die Tierseuchenkasse unter 0711 / 9673-666 und per E-Mail unter beitrag@tsk-bw.de erreichbar.
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