SymbolbildBild: Ecelan · CC BY-SA 4.0
Polizei kontrolliert E-Scooter in Fellbach
Die Polizei führte am Donnerstag von 13 bis 17 Uhr E-Scooter-Kontrollen in Fellbach durch. Insgesamt prüften die Beamten 61 E-Scooter im Stadtgebiet. Die Kontrollen fanden gemeinsam mit der Präventionsaußenstelle Fellbach statt.
Die Polizei wollte mit der Aktion die Verkehrssicherheit erhöhen. Sie informierte die E-Scooter-Fahrenden über die geltenden Verkehrsregeln und mögliche Gefahren. Die meisten Fahrer hielten sich an die Vorschriften. Einige Verstöße ahndeten die Beamten mit mündlichen Verwarnungen. Ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren wegen fehlender Pflichtversicherung sind eingeleitet worden.
Die Polizei erinnert an wichtige Regeln für E-Scooter: Nur eine Person darf auf einem E-Scooter fahren. Das Mitnehmen von weiteren Personen ist verboten. Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt werden. Wer telefonieren will, muss anhalten. E-Scooter gehören auf Radwege oder die Fahrbahn, nicht auf Gehwege. Alkohol am Steuer ist verboten. Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein gültiger Versicherungsschutz ist Pflicht. Das Versicherungskennzeichen muss sichtbar am Scooter angebracht sein. Ohne Versicherung darf der E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.