SymbolbildBild: Andreas Schwarzkopf · CC BY-SA 4.0
Die Bundespolizei hat am 22. Oktober einen 40-jährigen Mann in einem Nachtzug von Freiburg nach Basel festgenommen. Der Mann war mit Haftbefehl gesucht. Er sollte wegen einer Geldstrafe festgenommen werden. Die Strafe stammt von einem Gericht vor zwei Jahren. Das Gericht verurteilte ihn wegen Erschleichens von Leistungen. Die Geldstrafe beträgt 1.100 Euro.
Der Mann lebt in der Schweiz. Er konnte die Strafe nicht bezahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe trat er nicht an. Deshalb schrieb ihn die Justiz zur Festnahme aus.
Der Mann konnte das Geld bei der Kontrolle nicht zahlen. Er bat seine Mutter um Hilfe. Auch sie konnte die Geldstrafe nicht aufbringen. Daraufhin brachten die Beamten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt. Dort muss er nun die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Ein Haftbefehl wird von einem Gericht ausgestellt, wenn jemand eine Strafe nicht bezahlt. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Gefängnisstrafe, die man statt einer Geldstrafe absitzt.