SymbolbildBild: joergens.mi · CC BY-SA 3.0
Ein 30-jähriger Mann griff am 6. September 2026 in Freiburg einen 29-Jährigen mit einem Messer an. Die Polizei fand keine Vorbeziehung zwischen den beiden. Der Angriff auf dem Schlossbergring erfolgte ohne Vorwarnung. Zwei Tage später, am 8. September, verletzte derselbe Mann einen 74-Jährigen tödlich auf einem Parkplatz im Stadtteil Rieselfeld. Der Täter wurde wenige Stunden später festgenommen und sitzt seit dem 9. September in Untersuchungshaft.
Der Tatverdächtige hat eine lange Strafakte mit 25 Einträgen seit 2011. Früher war er vor allem wegen Eigentums-, Verkehrs- und Drogendelikten auffällig. Ab 2020 kamen Körperverletzungen hinzu. 2021 verurteilte ein Gericht ihn zu Gefängnisstrafen wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Zwischen 2022 und 2026 erhielt er weitere Geldstrafen und eine Haftstrafe für Eigentumsdelikte. Die Freiheitsstrafen hat er vollständig abgesessen. Vor den Angriffen gab es keine offenen Haftbefehle gegen ihn.
Die Polizei hatte den Mann bereits früher im Blick, sah aber keine akute Gefahr für andere Menschen. Die bisherigen Maßnahmen reichten nicht aus, um neue Straftaten zu verhindern. Der Tatverdächtige ist deutscher Staatsbürger. Die Ermittlungen zu den Vorfällen dauern an.
Die Landesregierung beantwortete Fragen zum Fall im Landtag Baden-Württemberg. Sie erklärte, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg den Mann wegen Mordes und versuchten Mordes verfolgt. Das Strafregister zeigt alle früheren Verurteilungen. Das Strafregister ist eine Liste aller Straftaten, die ein Mensch begangen hat. Die Polizei nutzt solche Listen, um Einschätzungen zur Gefährlichkeit von Personen zu treffen. Untersuchungshaft bedeutet, dass ein Verdächtiger festgehalten wird, solange die Ermittlungen laufen.
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