SymbolbildBild: Wikimedia Commons · Public domain
Im Bodenseekreis bleibt das Verbot, Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen zu entnehmen, bestehen. Das Verbot gilt bis mindestens 15. Oktober 2026. Auch das Abpumpen oder Schöpfen mit Gießkannen und Eimern ist nicht erlaubt. Nur Wasser aus dem Bodensee oder Grundwasser darf im genehmigten Umfang entnommen werden. Die Gewässer leiden seit Wochen unter niedrigem Wasserstand, hohen Temperaturen und wenig Sauerstoff. Wenn das Verbot missachtet wird, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen sind möglich, wenn die Wasserstände sich verbessern oder bei Antrag an die Wasserbehörde. Auch beim Wassersport wird um Vorsicht gebeten, damit die Natur nicht weiter leidet. Die Allgemeinverfügung ist online auf der Webseite des Bodenseekreises zu finden.
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