SymbolbildBild: ANKAWÜ · Public domain
Bodenseekreis richtet ab dem 22. Oktober 2026 ein Schutzgebiet gegen den Japankäfer ein. Das Gebiet liegt im östlichen Teil des Kreises. Betroffen sind Flurstücke auf den Gemarkungen Neukirch, Tettnang und Kressbronn. Die Schutzmaßnahmen gelten für landwirtschaftliche Flächen, private Gärten, Wälder und andere Grünanlagen.
Das Landratsamt hat diese Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet. Grünmaterial und Boden aus dem Schutzgebiet dürfen nur unter strengen Bedingungen transportiert werden. Dies soll verhindern, dass der Japankäfer sich weiter ausbreitet. Der Käfer ist acht bis elf Millimeter groß. Er befällt und frisst mehr als 400 Pflanzenarten. Dadurch verursacht er große Schäden in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Natur.
Das Landwirtschaftsamt des Bodenseekreises bietet auf www.bodenseekreis.de/japankaefer ausführliche Informationen an. Im Jahr 2026 wurden Japankäfer in der Nähe im Bezirk Bregenz in Österreich und im Landkreis Lindau in Bayern gefunden. Daraufhin wurden dort Befallszonen eingerichtet. Die Pufferzonen im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg sollen eine weitere Ausbreitung früh stoppen.
Die Schutzgebiete orientieren sich an der Ausbreitung des Käfers. Sie reichen über den Bodenseekreis hinaus bis in den Landkreis Ravensburg und den Landkreis Lindau. Wer Pflanzen, Grüngut oder Erde über Kreis- oder Landesgrenzen transportiert, muss auch die Regeln in den Nachbarlandkreisen beachten. Die Schutzmaßnahmen gelten so lange, bis der Japankäfer drei Jahre lang nicht mehr nachgewiesen wird.
Der Japankäfer ist nach EU-Recht ein besonders gefährlicher Schädling. Er unterliegt strengen Kontrollen und Bekämpfungspflichten. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bodenseekreises.
Der Japankäfer stammt ursprünglich aus Japan und hat sich in Europa als Schädling ausgebreitet. Er frisst die Blätter und Wurzeln vieler Pflanzen und schwächt sie dadurch. Schutzgebiete helfen, den Käfer einzudämmen. Die Behörden überwachen die Gebiete und sorgen dafür, dass keine befallenen Pflanzen oder Erde unkontrolliert transportiert werden. So soll verhindert werden, dass sich der Käfer weiter ausbreitet und neue Gebiete befällt.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.