Alle Menschen mit Führerscheinen im Scheckkartenformat von 2002 bis 2004 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Das gilt für Bürgerinnen und Bürger im Bodenseekreis. Wer einen Führerschein vor 2013 hat, muss ihn spätestens dann gegen den neuen EU-Führerschein tauschen. Wer vor 1953 geboren ist und noch einen alten Papierführerschein hat, muss schon länger tauschen.
Den neuen Führerschein können Betroffene online oder persönlich in Rathäusern, Einwohnermeldeämtern und der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Friedrichshafen beantragen. Dafür brauchen sie Fotos von Führerschein und Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Personen über 50 Jahre mit Lastwagen-Führerschein müssen zusätzlich ärztliche Gutachten vorlegen. Der Umtausch kostet 26,50 Euro plus Versandkosten. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig.
Der Umtausch ist auch nach Ablauf der Frist möglich. Wer zu spät tauscht und kontrolliert wird, zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis bleibt aber gültig. Der alte Führerschein wird beim Umtausch entwertet. Wer möchte, kann ihn als Erinnerung behalten. Die Frist für Führerscheine aus dem Scheckkartenformat richtet sich nach dem Ausstellungsjahr. Die genaue Frist steht auf dem Führerschein unter Nummer 4a.
Der Umtausch soll ein einheitliches, fälschungssicheres EU-Format mit aktuellem Foto schaffen. Das soll den Schutz vor Missbrauch erhöhen. Die Fristen verteilen sich bis 2033 je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr. Der neue Führerschein sieht aus wie eine Scheckkarte und gilt 15 Jahre. Danach muss er erneut erneuert werden. Dieses Verfahren gilt in ganz Deutschland und anderen EU-Staaten. Es sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und eine bessere Kontrolle der Fahrerlaubnisse.
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