Das Verbot, Wasser aus Flüssen, Bächen, Weihern und Seen im Bodenseekreis zu entnehmen, gilt weiter bis zum 30. November 2026. Es gilt seit Ende Mai 2026 und betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet. Ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee, Grundwasser im genehmigten Umfang und das Tränken von Tieren.
Die Wasserstände in vielen Gewässern sind seit dem Frühjahr sehr niedrig. Manche Gewässer sind schon ganz ausgetrocknet oder führen nur noch wenig Wasser. Die geringen Niederschlagsmengen sorgen für diese Lage. Kurze Schauer und Gewitter helfen nur vorübergehend. Die Wetterprognosen sagen, dass es weiterhin trocken bleibt und die Wasserstände niedrig sind. Das Amt erwartet, dass sich die Lage erst im Winter entspannt.
Das Verbot umfasst auch das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen. Wer das Verbot missachtet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Die Wasserbehörde kann Ausnahmen erlauben, wenn sich die Wasserstände verbessern. Auch der Wassersport ist bei Niedrigwasser eingeschränkt. Kanu-Verleiher bieten keine Touren an. Private Paddler werden gebeten, andere Gewässer zu nutzen.
Die verlängerte Regelung ist mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt. Die Allgemeinverfügung ist online auf der Webseite des Bodenseekreises zu finden. Dort stehen auch Hinweise zum Antrag auf Ausnahmen vom Verbot.
Das Wasserentnahmeverbot schützt Tiere und Pflanzen in Flüssen und Seen vor zu wenig Wasser. Behörden erlassen solche Verbote bei langanhaltender Trockenheit. Das Verbot soll verhindern, dass Menschen zu viel Wasser wegnehmen und so die Natur schädigen. Wer Wasser aus Gewässern entnimmt, braucht meist eine Genehmigung. Das gilt besonders in Trockenzeiten, um die Natur zu schützen.
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