Der Gemeinderat in Gaggenau hat die geplante Einfriedungssatzung mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Regelung sollte klare Vorgaben für Zäune und Grundstückseinfriedungen schaffen. Die Verwaltung hatte die Satzung erarbeitet und sah darin einen guten Kompromiss.
Die Satzung war in mehreren Sitzungen besprochen worden. Vorher gab es keine Einwände von Bürgern. Die Ablehnung kam überraschend für die Verwaltung. Ohne die Satzung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen. Zäune können meist ohne Baugenehmigung gebaut werden. Das heißt aber nicht, dass alle Zäune erlaubt sind. Sie müssen weiterhin geltenden Vorschriften entsprechen.
Im unbeplanten Innenbereich müssen Zäune zur Umgebung passen. Dabei spielen Höhe, Material und Sichtschutz eine Rolle. Die Zulässigkeit eines Zauns prüft das Bauamt im Einzelfall. Bürger können sich dort beraten lassen.
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