SymbolbildBild: Roland Knobloch · CC0
Die Stadt Gaildorf fordert die 4. Grundsteuerrate und die 4. Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2026 ein. Die Zahlungen sind am 15. November 2026 fällig. Die Steuerpflichtigen müssen die Beträge bis zu diesem Tag überweisen.
Wer das Lastschriftverfahren nicht nutzt, muss die Steuern rechtzeitig selbst überweisen. Die Stadt bittet darum, die Zahlungen pünktlich zu leisten. Sonst können Mahngebühren oder Säumniszuschläge folgen. Steuerzahler sollen bei jeder Überweisung das Buchungszeichen angeben. Dieses steht auf dem Steuerbescheid.
Die Stadtverwaltung Gaildorf hat diese Regeln veröffentlicht. Das Bürgermeisteramt weist auf die Fristen und Hinweise hin. Die Verwaltung sorgt für die Einziehung der Steuern und die Einhaltung der Zahlungsfristen.
Die Grundsteuer und Gewerbesteuer sind regelmäßige Abgaben an die Stadt. Sie finanzieren kommunale Aufgaben wie Straßen, Schulen und öffentliche Einrichtungen. Die Zahlungen erfolgen meist in mehreren Raten pro Jahr. Das Lastschriftverfahren erlaubt eine automatische Abbuchung. Wer es nicht nutzt, muss selbst an die Termine denken. Mahngebühren entstehen, wenn Zahlungen zu spät eingehen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.