SymbolbildBild: Hansueli Krapf · CC BY-SA 3.0
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrts-Grenze in Leipferdingen
Die Stadt Geisingen ändert die Ortsdurchfahrts-Grenze auf der Kreisstraße 5923 in Leipferdingen. Die neue Grenze gilt ab dem 1. Dezember 2026. Die Änderung betrifft den Abschnitt der Straße, der durch den Ort führt.
Die neue Grenze beginnt bei der Station 1,880 der Kreisstraße 5923. Die bisherige Grenze liegt bei Station 2,016 und bleibt als Erschließungsbereich bestehen. Die genauen Punkte sind im Straßengesetz für Baden-Württemberg geregelt. Das Landratsamt Tuttlingen hat die Entscheidung getroffen und am 14. Oktober 2026 veröffentlicht.
Wer mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Tuttlingen einlegen. Die Adresse und Kontaktmöglichkeiten stehen auf der Webseite der Stadt Geisingen.
Die Ortsdurchfahrts-Grenze zeigt an, wo ein Ort auf einer Straße beginnt und endet. Sie ist wichtig für Verkehrsregeln und Zuständigkeiten. Die Grenze legt fest, wo besondere Verkehrszeichen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Kreisstraßen sind Straßen, die der Landkreis verwaltet. Die Stadt Geisingen und das Landratsamt Tuttlingen sind für solche Änderungen zuständig.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.