Hebesatz: 395 % (Stand 30.06.2025)
Bei der Gewerbesteuer liegt Neuenstein auf Platz 955 von 1065 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 hat den niedrigsten Hebesatz). Der Durchschnitt liegt bei 363 Prozent, Neuenstein liegt über diesem Wert.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Mulfingen | 340 % | 610 % |
| Ingelfingen | 365 % | 585 % |
| Niedernhall | 370 % | 470 % |
| Pfedelbach | 370 % | 285 % |
| Öhringen | 375 % | 370 % |
| Bretzfeld | 380 % | 315 % |
| Forchtenberg | 380 % | 420 % |
| Kupferzell | 390 % | 340 % |
| Neuenstein | 395 % | 315 % |
| Krautheim | 400 % | 670 % |
| Künzelsau | 400 % | 570 % |
| Schöntal | 400 % | 695 % |
| Weißbach | 400 % | 490 % |
| Zweiflingen | 400 % | 400 % |
| Dörzbach | 420 % | 1060 % |
Sortiert nach Hebesatz der Gewerbesteuer, niedrigster zuerst. Stand 30.06.2025.
In Neuenstein liegt der Hebesatz der Gewerbesteuer bei 395 Prozent (Stand 30.06.2025). Der Durchschnitt der Gemeinden in Baden-Württemberg liegt bei 363 Prozent.
Vom Gewerbeertrag (meist dem Gewinn), abgerundet auf volle 100 Euro, ziehen Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro Freibetrag ab. Der Rest wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert, das ergibt den Messbetrag. Der Messbetrag mal Hebesatz ergibt die Steuer. Beispiel in Neuenstein: Bei 80.000 Euro Gewinn sind das 7.672,88 Euro im Jahr.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst, wenn der Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro.
Ja, Einzelunternehmen und Personengesellschaften können das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der Einkommensteuer abziehen, höchstens aber die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz bis 400 Prozent wird die Gewerbesteuer dadurch meist ganz ausgeglichen. Darüber bleibt ein Teil als Belastung.
Die Gemeinde setzt in der Regel Vorauszahlungen fest, fällig meist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die endgültige Steuer steht im Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde.
Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst, mindestens aber 200 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, Neuenstein berechnet daraus mit dem eigenen Hebesatz die Steuer.
Der Hebesatz hängt am Ort der Betriebsstätte, nicht am Wohnort. Ein Umzug des Betriebs in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz senkt die Steuer, setzt aber eine echte Betriebsstätte voraus. Das Finanzamt prüft solche Verlagerungen. Lassen Sie sich vorher beraten.
Nur eine Schätzung. Maßgeblich sind die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Alle Angaben ohne Gewähr; bei Fragen hilft Ihr Steuerberater.
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