Gemeinden im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis ändern die Regeln für ihren gemeinsamen Gutachterausschuss. Die Änderung gilt ab dem 1. Oktober 2026. Die Vereinbarung betrifft die Stadt Weinheim und 14 weitere Gemeinden. Sie wollen den Ausschuss modern und praxisnah gestalten.
Jede Gemeinde und die Stadt Weinheim schlagen jeweils zwei erfahrene Gutachter vor. Diese Gutachter müssen nachweisen, dass sie sich mit Grundstückswerten gut auskennen. Aus den vorgeschlagenen Gutachtern können die Gemeinden einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen. Die Leitung der Geschäftsstelle schlägt dann aus diesen stellvertretenden Vorsitzenden einen Vorsitzenden vor.
Vertreter der Finanzämter werden von den Finanzbehörden ausgewählt. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die Gutachten erstellen, sind weitere Gutachter. Deren Anzahl ist auf maximal zwei Personen begrenzt. All
Weitere Artikel werden geladen …