SymbolbildBild: Horst J. Meuter · CC BY-SA 4.0
Ein 26-jähriger Mann aus Afghanistan steht im Verdacht, am 2. August 2026 eine 17-Jährige in einem Wohnheim in Heidelberg sexuell genötigt und verletzt zu haben. Die Tat soll in ihrem Zimmer stattgefunden haben. Der Mann wurde am 5. August festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.
Der Tatverdächtige lebt seit dem 29. November 2015 in Deutschland. Zum Zeitpunkt der Tat wohnte er in einer städtischen Unterkunft für Wohnungslose in Heidelberg. Er hatte keine reguläre Asylunterkunft. Die Behörden berichten, dass er wegen sexueller Belästigung, Diebstahl, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und Beleidigung bekannt ist.
Sein Asylantrag wurde zweimal abgelehnt, im Oktober 2020 und im Dezember 2022. Wegen eines Abschiebungsverbots darf er aber nicht ausgewiesen werden. Deshalb erhielt er eine Aufenthaltserlaubnis, die zuletzt bis März 2025 verlängert wurde. Außerdem hat er eine Fiktionsbescheinigung, die seinen Aufenthalt vorübergehend sichert.
Die Ermittlungen zu einer weiteren versuchten Vergewaltigung am 4. August 2026 im gleichen Wohnheim laufen noch. Hinweise auf eine Serie von Taten gibt es bisher nicht. Eine Abschiebung des Mannes ist derzeit nicht möglich, weil das Abschiebungsverbot gilt und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Ein Ausweisungsverfahren ist aber in Vorbereitung, falls sich die Situation ändert.
Das Ministerium für Justiz und Migration in Baden-Württemberg beantwortete die Fragen zum Fall. Es erklärt, dass eine Abschiebung nur möglich ist, wenn keine rechtlichen Hindernisse vorliegen. Ein Abschiebungsverbot kann zum Beispiel gelten, wenn im Herkunftsland Gefahr für die Person besteht. Eine Fiktionsbescheinigung erlaubt den vorübergehenden Aufenthalt, wenn ein Antrag auf Aufenthalt geprüft wird oder abgelehnt ist. Ermittlungen zu Straftaten können die Entscheidungen über den Aufenthalt beeinflussen.
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