SymbolbildBild: joachim köhler · CC BY-SA 3.0
Heilbronn informiert über besondere Regeln an stillen Feiertagen im November und Dezember. Diese Regeln gelten an Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totengedenktag, Heiligabend, ersten Weihnachtsfeiertag und Silvester. Die Regeln schützen die Ruhe und Würde dieser Tage.
An Allerheiligen, Volkstrauertag und Buß- und Bettag sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Das Verbot gilt von frühmorgens bis Mitternacht oder länger. Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten dürfen an diesen Tagen nicht betrieben werden.
Am Totengedenktag sind öffentliche Veranstaltungen mit Schankbetrieb und weitere Veranstaltungen ohne besonderen Grund verboten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind nur bis 13 Uhr erlaubt. Tanzveranstaltungen und Spielhallenbetrieb sind ganztägig untersagt.
An Heiligabend sind Störungen von Gottesdiensten zwischen 17 und 24 Uhr verboten. Spielhallen dürfen nicht öffnen. Am ersten Weihnachtsfeiertag sind öffentliche Sportveranstaltungen bis 11 Uhr verboten. Auch hier bleibt der Spielhallenbetrieb untersagt.
An Silvester sind Störungen von Gottesdiensten zwischen 18 und 21 Uhr verboten. An allen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen außer 1. Mai und 3. Oktober sind laute Arbeiten, störende Handlungen bei Kirchen, Messen, Märkte und öffentliche Veranstaltungen eingeschränkt.
Die Stadt Heilbronn informiert über Regeln im Feiertagsgesetz Baden-Württemberg. Dieses Gesetz schützt stille Feiertage. Stille Feiertage sind Tage mit besonderer Bedeutung, an denen Ruhe und Respekt wichtig sind. Das Gesetz verbietet laute Feste, Tanz und Störungen bei Gottesdiensten. Es gibt Regeln für Spielhallen und öffentliche Veranstaltungen. Diese Regeln gelten, damit Menschen die Feiertage in Ruhe begehen können.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.