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Heilbronn verlängert das Alkoholverbot am Flügelnussbaum an der Harmonie und im Stadtgarten bis zum 31. Oktober 2027. Das Verbot gilt auf öffentlich zugänglichen Flächen in diesem Bereich. Es gilt zwischen 12 Uhr mittags und 6 Uhr morgens.
Die Stadt will mit dem Verbot Störungen und Lärm verringern. Die Polizei und das Ordnungsamt sagen, dass sich die Lage seit dem Beginn des Verbots Ende August 2024 verbessert hat. Es gibt aber weiterhin Verstöße, Lärm und Müll vor Ort. Deshalb bleibt das Verbot bestehen.
Das Trinken und Mitführen von Alkohol ist auf den Flächen verboten, wenn der Konsum erkennbar ist. Ausgenommen sind Gebäude und erlaubte Freisitzflächen von Gaststätten. Die Verlängerung beginnt am 1. November.
Wer gegen das Verbot verstößt, kann bis zu 5000 Euro Strafe zahlen müssen. Die Ordnungskräfte dürfen Alkohol sicherstellen und Platzverweise erteilen. Das Ordnungsamt sieht das Verbot als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl der Menschen in Heilbronn.
Das Alkoholverbot gilt auf öffentlichen Flächen, um Störungen und Gefahren zu reduzieren. Die Stadt Heilbronn kann solche Verbote erlassen, wenn es Probleme mit Lärm oder Ordnung gibt. Die Polizei und das Ordnungsamt überwachen die Einhaltung.
Ein Alkoholverbot bedeutet, dass Menschen keinen Alkohol trinken oder mit sich führen dürfen. Es gilt nur außerhalb von Gebäuden und bestimmten Gaststättenbereichen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Das Ziel ist, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
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