SymbolbildBild: Roland Knobloch · CC0
Die Stadt Heubach informiert alle Pächter von landwirtschaftlichen Flächen und Kleingärten. Am 1. Oktober 2026 wird der Pachtzins fällig. Die Stadt bittet alle Pächter, den Betrag rechtzeitig zu überweisen. Die genaue Höhe steht im jeweiligen Pachtvertrag.
Die Zahlung erfolgt an die Stadtkasse Heubach. Wer keinen Dauerauftrag oder keine Einzugsermächtigung hat, muss selbst überweisen. Die Bankverbindungen lauten: Kreissparkasse Ostalb, IBAN DE39614500500440800554, BIC OASPDE6AXXX. Oder Raiba Rosenstein, IBAN DE57613617220070388008, BIC GENODES1HEU.
Die Stadtverwaltung Heubach bittet alle Pächter um pünktliche Zahlung. So können die Verwaltungsabläufe reibungslos bleiben. Bei Fragen können sich Pächter an die Stadtverwaltung wenden.
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