SymbolbildBild: Ddgonzal · Public domain
In Hochdorf soll an der Wellinger Straße 36 eine Doppelgarage mit zwei Stellplätzen gebaut werden. Die Garage soll laut neuen Plänen eine Wandhöhe von 3,2 Metern haben. Das Gelände ist dort unterschiedlich geneigt, deshalb passt die Höhe besser als gedacht. Die Verwaltung schlägt vor, dem Bau zuzustimmen, auch wenn die Garage und Stellplätze außerhalb des normalen Baubereichs liegen. Das heißt, es wird eine Ausnahme vom Bebauungsplan beantragt. Die Verwaltung meint, dass diese Ausnahme möglich ist, weil eine Baulast dafür sorgt, dass kein anderes Gebäude die Fläche blockiert. Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät darüber am 24. Februar 2026. Wie die Entscheidung ausfällt, ist noch offen.
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