SymbolbildBild: Harke · CC BY-SA 3.0
Der Gemeinderat von Hochdorf hat die Grundsteuer für das Jahr 2026 festgelegt. Die Hebesätze bleiben unverändert: 380 Prozent für Land- und Forstwirtschaft und 142 Prozent für alle anderen Grundstücke. Wer die gleiche Steuer wie 2025 zahlt, bekommt keinen neuen Bescheid. Die Steuer gilt ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung als festgesetzt. Wenn sich etwas bei der Steuerpflicht ändert, gibt es einen neuen Bescheid vom Finanzamt. Die Grundsteuer soll zu den bekannten Terminen und Beträgen bezahlt werden. Wer Widerspruch einlegen will, muss das innerhalb eines Monats tun. Der Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht. Bei Fragen hilft die Gemeindekämmerei unter der Telefonnummer 07153-5006-32. Die Bekanntmachung ist vom 12. Dezember 2025.
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