
Bild: Harke · CC BY-SA 3.0
Hochdorf
Grundsteuer 2026 bleibt in Hochdorf gleich
Das Wichtigste
- Die Grundsteuer-Hebesätze bleiben gleich wie im Vorjahr.
- Zahlen Sie die Steuer wie im letzten Bescheid angegeben.
- Widerspruch ist bis einen Monat nach Bekanntmachung möglich.
Was passiert ist
Der Gemeinderat von Hochdorf hat die Grundsteuer für das Jahr 2026 festgelegt. Die Hebesätze bleiben unverändert: 380 Prozent für Land- und Forstwirtschaft und 142 Prozent für alle anderen Grundstücke. Wer die gleiche Steuer wie 2025 zahlt, bekommt keinen neuen Bescheid. Die Steuer gilt ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung als festgesetzt. Wenn sich etwas bei der Steuerpflicht ändert, gibt es einen neuen Bescheid vom Finanzamt. Die Grundsteuer soll zu den bekannten Terminen und Beträgen bezahlt werden. Wer Widerspruch einlegen will, muss das innerhalb eines Monats tun. Der Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht. Bei Fragen hilft die Gemeindekämmerei unter der Telefonnummer 07153-5006-32. Die Bekanntmachung ist vom 12. Dezember 2025.
Was spricht dafür?
- Die Steuer bleibt gleich, keine Erhöhung für 2026.
- Klare Informationen zur Zahlung und Widerspruch.
- Kontaktmöglichkeit bei Fragen ist angegeben.
Was spricht dagegen?
- Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht.
- Keine neuen Steuerbescheide für unveränderte Steuern.
- Nur bei Änderungen gibt es neue Bescheide vom Finanzamt.



