SymbolbildBild: Harke · CC BY-SA 3.0
Am 15. November 2025 müssen Bürgerinnen und Bürger die 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung und die 4. Rate der Grundsteuer bezahlen. Diese Beträge stehen in den letzten Steuerbescheiden und Jahresbescheiden 2025. Wichtig ist, bei der Zahlung das richtige Buchungszeichen anzugeben. Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen. Die Gemeinde bittet alle, die Frist einzuhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
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