SymbolbildBild: ILB, Seidel · CC BY-SA 3.0 de
Gemeinderat beschließt Jahresabschluss der Stadtwerke Holzgerlingen für 2025. Die Sitzung fand am 29. September 2026 statt. Der Beschluss fiel einstimmig aus. Die Stadtwerke erzielten einen Jahresüberschuss von 42.188,92 Euro.
Der Jahresabschluss zeigt, dass die Stadtwerke mehr Geld eingenommen als ausgegeben haben. Die Einnahmen betrugen rund 4,13 Millionen Euro. Die Ausgaben lagen bei etwa 4,09 Millionen Euro. Die Stadtwerke betreiben die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung für Holzgerlingen. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Gebühren der Kunden.
Der Überschuss wird auf verschiedene Weise verwendet. Ein Teil gleicht Verluste aus früheren Jahren aus. Ein anderer Teil wird für Rücklagen zurückgelegt. Außerdem fließt ein Teil des Gewinns an den Haushalt der Stadt. Der Rest wird für das nächste Jahr vorgemerkt.
Die Stadtwerke sind ein Eigenbetrieb der Stadt. Sie sind organisatorisch in zwei Bereiche geteilt: Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Betrieb hat kein eigenes Personal, sondern wird von der Stadtverwaltung geführt. Die Wasserversorgung bezieht das Wasser vom Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe. Die Abwasserentsorgung erfolgt über den Zweckverband Gruppenklärwerk Aichtal.
Die Stadtwerke müssen ihre Finanzen transparent und nach bestimmten Regeln führen. Der Jahresabschluss besteht aus Erfolgsrechnung, Liquiditätsrechnung und Bilanz. Die Gemeinderäte erhalten dazu einen Bericht mit Erläuterungen. Die Stadtwerke erwirtschafteten 2025 auch eine Konzessionsabgabe von 127.979,19 Euro. Dieses Geld fließt ebenfalls in den städtischen Haushalt.
Der Jahresabschluss zeigt, wie viel Geld die Stadtwerke eingenommen und ausgegeben haben. Er hilft dem Gemeinderat zu prüfen, ob die Stadtwerke wirtschaftlich arbeiten. Die Eigenbetriebsverordnung schreibt vor, wie der Abschluss aufgebaut sein muss. Die Stadtwerke sind Teil der Stadtverwaltung, aber mit eigener Rechnung. Die Gewinne und Verluste beeinflussen den städtischen Haushalt und die Gebühren der Bürger.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.