SymbolbildBild: qwesy qwesy · CC BY 3.0
Der Gemeinderat von Holzgerlingen beschließt am 20. Oktober 2026 einstimmig eine Erhöhung des Wasserpreises. Die neue Gebühr beträgt ab dem 1. Januar 2027 2,38 Euro pro Kubikmeter Wasser.
Die Stadtverwaltung rechnet mit höheren Kosten für den Wasserbezug. Die Menge des Wassers, die die Stadt jährlich bezieht, bleibt etwa gleich. Die Unterhaltskosten für das Wassernetz bleiben stabil.
Die Zinskosten für Kredite steigen wegen neuer Darlehen. Deshalb muss der Wasserpreis angepasst werden. Die Stadt plant, den Wasserpreis ab 2028 erneut zu erhöhen.
Im Jahr 2027 erwartet die Stadt etwa 705.000 Kubikmeter Wasserverbrauch. Das entspricht einem Wasserverlust von rund 12 Prozent.
Ein durchschnittlicher Haushalt mit vier Personen verbraucht etwa 100 Kubikmeter Wasser im Jahr. Die Erhöhung führt zu Mehrkosten von etwa 7 Euro jährlich pro Haushalt. Die neue Gebühr gilt für alle Nutzer, auch wenn sie einen mobilen Wasserzähler benutzen.
Der Gemeinderat stimmt allen Punkten der Gebührenkalkulation zu. Das betrifft auch die Art und Höhe der Abschreibungen und Zinsen. Die Satzung zur Wasserversorgung wird entsprechend geändert. Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Stadt Holzgerlingen verwaltet die Wasserversorgung selbst. Die Preise müssen die Kosten für Wasserbezug, Unterhalt, Verwaltung und Kreditzinsen decken. Der Gemeinderat entscheidet über die Höhe der Preise. Er prüft die Berechnungen und stimmt darüber ab. Die Preise werden regelmäßig angepasst, wenn sich Kosten ändern. Der Wasserpreis wird pro Kubikmeter berechnet. Er umfasst auch Steuern und Gebühren.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.