SymbolbildBild: Willy Pragher · CC BY 4.0
Holzgerlingen erlaubt am 11. Oktober 2026 einen verkaufsoffenen Sonntag. Die Läden öffnen von 12:00 bis 17:00 Uhr. Das hat der Gemeinderat am 29. September einstimmig beschlossen. Die Öffnung gilt nur für das Gebiet rund um das Herbstfest in der Innenstadt.
Das Herbstfest in Holzgerlingen zieht viele Besucher an. Der Handels- und Gewerbeverein erwartet etwa 7.320 Gäste an diesem Tag. Die Ladenöffnung soll nur ein Teil des Festes sein. Die Läden öffnen fünf Stunden und schließen vor 18 Uhr. Die Öffnungszeiten liegen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes.
Das Fest bietet viele Angebote. Rund 40 Unternehmen zeigen sich mit Ständen. Etwa 15 Anbieter sorgen für Essen und Trinken. Auf dem Rathausplatz gibt es Musik und Tanz. Kinder können Karussell fahren und eine Kinderbühne besuchen. Das VfB-Maskottchen Fritzle kommt um 13 Uhr. Die Ladenöffnung soll Besucher anziehen, die wegen des Festes kommen.
Die Stadt hat geprüft, ob die Ladenöffnung erlaubt ist. Das Gesetz erlaubt Ladenöffnungen an höchstens drei Sonntagen im Jahr bei besonderen Festen. Die Ladenöffnung darf nicht länger als fünf Stunden dauern. Die Stadt hat die Kirchengemeinden gefragt. Die Gemeinden haben keine Einwände erhoben.
Die Öffnung gilt nur für bestimmte Straßen. Dazu gehören Böblinger Straße, Eberhardstraße, Friedhofstraße und andere Straßen in der Innenstadt. Die Stadt will so sicherstellen, dass nur das Gebiet des Herbstfestes betroffen ist.
Der Gemeinderat hat die Regeln für die Ladenöffnung in einer Satzung festgelegt. Wer gegen die Regeln verstößt, kann eine Geldstrafe bekommen. Die Satzung gilt ab dem Tag nach der Bekanntmachung.
Der verkaufsoffene Sonntag ist eine Ausnahme vom normalen Ladenschlussgesetz. Normalerweise sind Läden an Sonntagen geschlossen. Nur bei besonderen Anlässen dürfen sie öffnen. Die Stadt muss prüfen, ob das Fest genug Besucher anzieht. Die Öffnung darf nicht zu lange dauern und muss außerhalb der Gottesdienstzeit liegen. Die Regeln schützen Arbeitnehmer und die Ruhe am Sonntag. Die Satzung legt genau fest, wann und wo die Läden öffnen dürfen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.