SymbolbildBild: R.kaelcke · CC BY-SA 4.0
Am 10. September 2026 wirft ein 25-jähriger tunesischer Mann am Bahnhof Horb am Neckar Steine auf Menschen und Züge. Er verletzt eine Frau leicht am Unterschenkel und verletzt zwei Polizeibeamte mit Schürfwunden. Der Mann hatte kurz zuvor Glasflaschen im Zug mitgenommen und eine zerschlagen. Er beschädigt außerdem ein Wartehäuschen, eine Vitrine und einen Pkw. Der Sachschaden beträgt insgesamt etwa 5.448 Euro.
Der Mann ist zum Tatzeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig und besitzt eine Duldung. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Eine Abschiebung scheiterte bisher an fehlenden Papieren. Die tunesischen Behörden haben zugesagt, ein Ersatzdokument auszustellen, das aber noch nicht vorliegt.
Der Täter war früher mehrfach strafrechtlich auffällig und zeigte aggressives Verhalten. Er leidet möglicherweise an einer psychischen Erkrankung. Es gab sechs Ermittlungsverfahren gegen ihn, darunter Diebstahl und Körperverletzung. Einige Verfahren wurden eingestellt.
Die Polizei nahm ihn nach Steinwürfen auf Polizeibeamte mit Pfefferspray fest. Die Vorwürfe gegen ihn umfassen schweren räuberischen Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Elf Zeugen wurden im Verfahren befragt.
Die Landesregierung erfasst solche Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Dort werden ähnliche Vorfälle wie Steinwürfe oder Angriffe auf Polizei an Bahnhöfen gesammelt.
Der Täter warf Steine gezielt auf Menschen und Züge. Die Polizei reagierte mit Pfefferspray und nahm ihn fest. Die Beamten erlitten leichte Schürfwunden. Die verletzte Frau hat eine leichte Wunde am Bein.
Der Mann ist ausreisepflichtig, hat aber eine Duldung. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er war schon früher auffällig und hatte mehrere Ermittlungsverfahren. Hinweise auf eine psychische Erkrankung liegen vor.
Die Landesregierung prüft eine einstweilige Unterbringung. Abschiebungen scheitern oft an fehlenden Papieren. Die Polizei erfasst Vorfälle wie diesen statistisch, um die Sicherheitslage an Bahnhöfen zu beobachten.
Der Vorfall am Bahnhof Horb am Neckar zeigt die Herausforderungen bei der Sicherheit an Bahnhöfen. Die Landesregierung beantwortet solche Fragen im Landtag, um die Lage zu klären. Die Polizeiliche Kriminalstatistik sammelt Daten zu Straftaten, die die Polizei bearbeitet. Das hilft, Trends zu erkennen und Maßnahmen zu planen. Eine Duldung bedeutet, dass eine Person ausreisepflichtig ist, aber nicht abgeschoben wird, zum Beispiel wegen fehlender Papiere oder anderer Gründe.