SymbolbildBild: Willy Pragher · CC BY 4.0
Am Mittwochabend, den 4. November 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Iffezheim einen Mann aus Rumänien. Der 33-Jährige zeigte eine rumänische Identitätskarte vor. Die Polizei prüfte die Daten und fand einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Auf der Polizeiwache suchten die Beamten den Mann durch. Dabei wehrte er sich gegen die Kontrolle. Die Polizei schrieb ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu.
Weil der Mann die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er 45 Tage ins Gefängnis. Nach den polizeilichen Maßnahmen brachten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Der Haftbefehl wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt. Das ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird, kann eine Haftstrafe folgen.