SymbolbildBild: Siddhartha Finner (Autor von www.badischewanderungen.de) · CC BY-SA 3.0
Mann muss Haft wegen Trunkenheit antreten
Am Samstag, dem 10. Oktober 2026, kontrollierte die Bundespolizei einen 42-jährigen Mann an der Tram D Haltestelle in Kehl. Der Mann zeigte einen algerischen Reisepass. Die Polizei prüfte seine Daten im Fahndungssystem.
Haft wegen nicht bezahlter Geldstrafe
Die Überprüfung ergab, dass der Mann gesucht wurde. Er sollte wegen Trunkenheit im Verkehr festgenommen werden. Der Mann hat die italienische und die algerische Staatsangehörigkeit. Er konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen. Nach der Kontrolle brachten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Dort muss er eine 40-tägige Haftstrafe absitzen.
Die Polizei kontrolliert Personen, wenn sie Hinweise auf Straftaten haben. Trunkenheit im Verkehr bedeutet, dass jemand betrunken ein Fahrzeug lenkt. Wenn ein Gericht eine Geldstrafe verhängt, muss diese bezahlt werden. Kann jemand das Geld nicht zahlen, ersetzt oft eine Haftstrafe die Geldstrafe. Die Justizvollzugsanstalt ist der Ort, wo Menschen ihre Haft absitzen.