Die Bundespolizei kontrolliert am 27. September 2026 einen 31-jährigen Algerier. Der Mann reist in einem Fernreisebus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke ein. Er zeigt nur ein Lichtbild eines Ausweises aus einem Ankerzentrum. Die Polizei findet heraus, dass der Mann gegen ein acht Jahre gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot verstößt.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg beantragt ein beschleunigtes Verfahren. Dieses Verfahren gilt für einfache Fälle mit klarer Beweislage. Der Mann hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Am 28. September 2026 verurteilt das Amtsgericht Offenburg ihn zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anschließend weist die Polizei den Mann nach Frankreich zurück. Das beschleunigte Verfahren hilft bei schnellen Entscheidungen. Es gilt besonders für Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschl
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