SymbolbildBild: sergei.gussev · CC BY 2.0
Am 2. November 2026 kontrollierte die Bundespolizei einen 49-jährigen Mann aus Marokko in einem Fernbus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke. Er war von Frankreich nach Deutschland gereist. Der Mann zeigte nur ein Bild eines französischen Aufenthaltstitels und einen französischen Führerschein. Er hatte keine gültigen Papiere für die Einreise nach Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg beantragte ein beschleunigtes Verfahren, weil der Fall einfach war und der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Am 3. November verurteilte das Amtsgericht Offenburg ihn zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro wegen versuchter unerlaubter Einreise. Danach schickten die Behörden ihn zurück nach Frankreich.
Das Verfahren läuft vor einem Amtsrichter oder einem kleinen Gericht. Es gilt für einfache Fälle mit klaren Beweisen. Es hilft, wenn der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. So können Strafen schneller vollzogen werden, auch wenn der Mann keinen festen Wohnort oder keine Adresse in Deutschland hat.