SymbolbildBild: Leonhard Lenz · CC0
Am 5. November 2026 nahmen Beamte einen 33-jährigen Mann aus Algerien im Zug am Bahnhof Kehl fest. Er konnte sich bei der Kontrolle nicht ausweisen. Die Beamten vermuteten eine unerlaubte Einreise.
Die Polizei überprüfte die Fingerabdrücke des Mannes. Dabei stellten sie einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Der Mann sollte eine Geldstrafe zahlen.
Er konnte das Geld nicht bezahlen. Deshalb muss er jetzt 25 Tage in Haft. Der Mann wird in einer Justizvollzugsanstalt festgehalten. Dort verbüßt er die Strafe für die unerlaubte Einreise.
Haftbefehle werden oft bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz erlassen. Unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Haft bestraft werden kann.